Informationen zur Batterie- und Altgeräteentsorgung

Hinweise zur Batterieentsorgung

Batterien beinhalten wichtige Rohstoffe, die für die Umwelt schädlich sind, aber ohne Verschutzung wiederverwertet werden können. Altbatterien dürfen aus diesem Grunde auf keinen Fall in den einfachen Hausmüll gelangen, sondern müssen laut Gesetz gesondert entsorgt werden. Für die Händler wie die Fiduciashop besteht zudem die gesetzliche Verpflichtung, alte Batterien zurück zu nehmen. Die Verbraucher sind also verpflichtet bei einer Entsorgung der Altbatterien, diese zu einer geeigneten Sammelstelle zu bringen.

Entsorgungspflichtige Batterien sind an der durchgestrichenen Mülltonne (wie oben dargestellt) zu erkennen, die auf der Verpackung der Batterien gedruckt ist. Unter dem Mülltonnen-Symbol befindet sich jeweils die chemische Bezeichnung des enthaltenen Schadstoffs:

Pb = Die Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Die Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Die Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber


Selbstverständlich können Sie die bei uns gekauften Batterien zur fachgerechten Entsorgung wieder an uns zurückschicken. Senden Sie bitte ein ausreichend frankiertes Päckchen mit dem Stichwort "Batterieentsorgung" an:

Fiduciashop
Nünningstraße 2
45141 Essen

Hinweis zur Altgeräteentsorgung

Laut Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) hat die Fiduciashop die privaten Haushalte über den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten zu informieren:

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Mehrzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die relevanten Anforderungen haben wir für Sie zusammengestellt.

1. Getrennte Erfassung von Altgeräten

Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.

2. Batterien und Akkus

Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden.

3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten

Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben.

4. Datenschutz-Hinweis

Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.

5. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“

Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten häufig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne

weist darauf hin, dass das jeweilige Elektro-Gerät am Ende seiner Nutzung und seiner Entsorgung getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.

Was bedeutet das nun für Sie?

Elektroaltgeräte (EAG), die Sie nicht mehr benutzen möchten, müssen Sie umweltgerecht entsorgen. Das Elektroaltgerät muss einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zugeführt werden und Altbatterien und Altakkumulatoren sind vom Elektroaltgerät zu separieren, falls diese nicht vom Elektroaltgerät selbst umschlossen sind und soweit das Elektroaltgerät nicht nach § 14 Abs. 5 S. 2 und 3 ElektroG getrennt werden kann, um dieses für die Wiederverwendung vorzubereiten.

Fiduciashop ist als Vertreiber mit einer Verkaufs- bzw. Lager- und Versandfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 m² Ihnen gegenüber verpflichtet,

    • bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen, und

  • Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, in haushaltsüblichen Mengen entweder im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen. Die Rücknahme ist die Geräte betreffend nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft ist.

Welche Elektro- und Elektronikgeräten, von dieser Regelung gemeint sind, können insbesondere der in der Anlage 1 zum ElektroG aufgeführten Geräteliste entnommen werden.

Natürlich können und dürfen Sie Ihre Elektroaltgeräte auch vor Ort direkt bei uns abgeben.

Fiduciashop
Nünningstraße 2
45141 Essen

Alternativ kann die Entsorgung auch durch öffentlich- rechtliche Entsorgungsträger erfolgen. In der Regel befinden sich in jedem Ort zahlreiche kommunale Sammelstellen, Wertstoffhöfe, Recyclinghöfe, usw.

Bitte beachten Sie, dass Sie selbst für die Sicherung und Löschung der personenbezogenen Daten sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen auf dem zu entsorgenden Elektroaltgerät verantwortlich sind. Fiducia übernimmt in dem Fall keine Haftung für einen möglichen Datenverlust oder Datenmissbrauch und die eventuell daraus entstehenden Schäden.



Fiduciashop sagt Dankeschön!

Wir sind unsere Meldepflicht beim Umweltbundesamt nachgekommen. WEEE-Reg.-Nr. DE 20384907